Lehrauftragsprogramm

Sie haben bereits mehrjährige Berufserfahrung, sind promoviert und es fehlt Ihnen nur noch die Lehrerfahrung auf dem Weg zu einer HAW-Professur?

Mit Lehrerfahrung und Berufspraxis liegen schon wesentliche Voraussetzungen für eine HAW-Professur vor. Also: Bringen Sie Ihre Praxiserfahrung in die Lehre ein! 

Als Lehrbeauftragte sammeln Sie pädagogische und didaktische Erfahrung, um berufungsfähig zu werden. Sie gewinnen wertvolle Einblicke in den Hochschulalltag und in das Berufsfeld einer HAW-Professur. Dazu erhalten Sie die Gelegenheit, Kontakte zu Hochschulen (HAW) zu knüpfen, um so ihre Chancen bei einer späteren Bewerbung um eine ausgeschriebene Professur zu erhöhen.

Im Rahmen des Lehrauftragsprogramm (LAP) werden Lehraufträge für Frauen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) finanziell gefördert.


Wer kann teilnehmen?

  • berufstätige Frauen mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung 
  • Post-/Doktorandinnen

Informationen und Voraussetzungen zum Lehrauftragsprogramm (LAP).


Wie komme ich an einen Lehrauftrag?

Um an einen Lehrauftrag zu gelangen, gibt es verschiedene Wege:

  • direkte Kontaktaufnahme mit zuständigem Fachbereich, Dekanat oder Professor*in
  • Homepages der Hochschulen
  • Homepage der Kampagne "Werde Professorin" (über Logos der Hochschulen)
  • Onlineportale (lakof-bw etc.)

Pädagogische wie didaktische Kompetenzen können neben Lehraufträgen an Hochschulen auch anhand von Dozierendentätigkeit auf Seminarbasis erworben werden. 

Für Bewerberinnen: Formulare Antragstellung 

Unterlagen beim Erstantrag

  • Antragsformular der Bewerberin
  • Antragsformular der Bewerberin (englisch)
  • Kopien der maßgeblichen Zeugnisse
  • Lebenslauf mit Darstellung der wissenschaftlichen oder beruflichen Praxis
  • Kopien zum Nachweis der besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Promotion, Auszeichnungen oder Preise, Gutachten) oder Promotionszulassung
  • Arbeitszeugnisse
  • Nachweis der Selbstständigkeit

Folgeantrag

Für einen Folgeantrag ist das Antragsformular der Hochschule ausreichend.

Einreichung

Die Unterlagen sind vollständig und rechtzeitig bei der Fakultät bzw. beim Fachbereich der Hochschule, bei der Sie den Lehrauftrag ausführen, einzureichen. Die Hochschule schickt Ihre Unterlagen zusammen mit den Hochschulanträgen an die Koordinierungsstelle der LaKoF Bayern/HAW. 

Einreichungstermine bei der Fakultät/beim Fachbereich der Hochschule
Sommersemester: ca. Dezember
Wintersemester: ca. Mai / Juni

                                                                                                                               

Auswahlverfahren/Genehmigung

Auswahlverfahren

  • Das erste Auswahlverfahren für eine Lehrbeauftragte für einen entsprechenden Lehrauftrag liegt bei der jeweiligen Fakultät/Hochschule, ebenso die Einholung und Prüfung der üblichen Nachweise und Unterlagen.
  • Die Hochschule stellt an die LaKoF Bayern/HAW einen Antrag auf Förderung einer ausgewählten Lehrbeauftragten.
  • In der Vergabekonferenz werden die Bewerberinnen von Mitgliedern eines unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektiven Verfahren ausgewählt.
  • Über die Entscheidung einer Förderung eines Lehrauftrags wird die Fakultät/Hochschule umgehend informiert. Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.                                                                                               

Genehmigung einer Förderung

  • Die Anträge werden nach Eignung und Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel gewährt.
  • Die Förderung wird zunächst für ein Semester gewährt.
  • Eine Verlängerung  für ein weiteres Semester ist möglich.
    Bei einem Folgeantrag ist das Antragsformular der Hochschule ausreichend.                                                                

Für Hochschulen: Formulare LAP

Formulare zum Antrag und zur Abrechnung für Hochschulen, die Lehraufträge über das LAP-Programm finanzieren, sowie eine Übersicht über die Termine zu den jeweiligen Einreichungsfristen.

Anträge

Antragsformulare 


Hinweise: 
Das Antragsformular der Hochschule ist zusammen mit dem Beurteilungsblatt der Frauenbeauftragten sowie allen Unterlagen der Bewerberin (Antragsformular, Zeugniskopien, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Selbstständigkeit, weitere Nachweise) einzureichen.

Bei Folgeanträgen ist das Antragsformular der Hochschule ausreichend. 

Einreichungstermine für Anträge bei der Koordinierungsstelle
Sommersemester 2024: 17. Januar 2024
Wintersemester 2024/25: 26. Juni 2024


Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt mit dem jeweiligen Abrechnungsformular. (Näheres siehe Merkblatt

Abrechnungsformulare

Einreichungstermine für Abrechnungen bei der Koordinierungsstelle
Sommersemester: 1. November 
Wintersemester: 1. Mai 


Einreichung

Anträge und Abrechnungen sind bei der Koordinierungsstelle LaKoF Bayern/HAW in elektronischer Form per E-Mail an lakof-lehrauftrag@oth-regensburg.de  (Anträge: in EINEM PDF-Dokument/Antrag) einzureichen.


Weitere Informationen

Johanna Ertl
Tel: 0941/943-9728
lakof@oth-regensburg.de