Über uns

Über uns

Die LaKoF Bayern ist ein freier Zusammenschluss der Hochschulfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten, der sich für die Förderung von Frauen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich einsetzt.

LaKoF Bayern

Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (kurz: LaKoF Bayern) engagiert sich seit ihrer Gründung 1989 für die Gleichberechtigung von Frauen in Forschung, Lehre, Studium und Hochschule. In diesem Sinne nimmt sie durch Stellungnahmen, Empfehlungen und Konzepte Einfluss auf die gleichstellungspolitische Diskussion im Bereich der Hochschulen in Bayern und darüber hinaus.

Zielsetzungen

Ziel der Frauenförderung ist es, den Anteil von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen zu erhöhen sowie die Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen von Forschung und Lehre, insbesondere auf Professuren.

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten bzw. der Gleichstellungsbeauftragten sind durch das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) und das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGIG) geregelt.

Struktur

Mitglieder der LaKoF Bayern sind die Frauenbeauftragten der bayerischen Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen bilden seit 1997 den Beirat, der ein Organ der LaKoF Bayern ist. Jeder Mitgliederbereich hat eine aus den eigenen Reihen gewählte Sprecherin und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter*innen.

LaKoF Bayern - Organigramm


Entstehung der LaKoF Bayern

Grundlage für die Entstehung der LaKoF Bayern war die Einführung des Amtes der Frauenbeauftragten für das weibliche wissenschaftliche Personal und für Studentinnen an bayerischen Hochschulen 1988 durch das Bayerische Hochschulgesetz. Seither wurden die Stellung und Aufgabe der Frauenbeauftragten kontinuierlich ausgebaut.

Im Art. 4, Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) heißt es: 
"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1.“

1996 installierte das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGiG) das Amt der Gleichstellungsbeauftragten für den Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich:
„Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug dieses Gesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung. Die Gleichstellungsbeauftragten fördern zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung dieses Gesetzes und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer." (Art. 17)

Gründung und Funktion

Auf Initiative der Frauenbeauftragten Prof. Dr. Renate von Heydebrand (LMU München), Prof. Dr. Sandra Hayes-Widmann (TU München) und Prof. Dr. Ursula Schrag (damalige Fachhochschule München) wurden schon bald nach Einführung des Amtes der Frauenbeauftragten im Oktober 1988 die notwendigen Kommunikationsstrukturen zwischen den Hochschulfrauenbeauftragten in Bayern entwickelt.

Am 20. Mai 1989 luden sie zum ersten Treffen der bayerischen Hochschulfrauenbeauftragten nach München ein, bei dem u.a. die Gründung der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern) vorbereitet wurde.

Die erste Tagung der LaKoF Bayern fand daraufhin vom 8. bis 10. Dezember 1989 in der Evangelischen Akademie in Tutzing statt. Seither treffen sich die Hochschulfrauenbeauftragten regelmäßig mindestens einmal im Semester zur Interpretation der gesetzlich gebotenen Aufgaben, zur Diskussion aktueller Themen und Probleme, zur Vorbereitung gemeinsamer Aktivitäten sowie zur gegenseitigen Information, Ermutigung und Unterstützung.

Satzung

Am 26. Oktober 1990 trat die erste Satzung der LaKoF Bayern in Kraft, die zum 21. Januar 1999 novelliert wurde.

Als Aufgaben werden darin die Interessensvertretung der weiblichen Hochschulangehörigen auf Landes- und Bundesebene, der Informationsaustausch und die Unterstützung der Frauenbeauftragten der einzelnen Hochschulen, die Mitwirkung an der hochschul- und bildungspolitischen Meinungsbildung sowie die Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten festgehalten.

Satzung (Fassung vom 21. Januar 1999)