HAW-Professur

Eine HAW-Professur setzt eine Promotion/künstlerische Qualifikation, Berufspraxis und pädagogische Eignung voraus und bietet ein breites Aufgabenfeld und viel Gestaltungsfreiraum: Von Lehre, Forschung über Weiterbildung bis hin zum Hochschulmanagement.

Anwendungsorientierte Lehre und praxisnahe Ausbildung der Studierenden sowie eine einschlägige mehrjährige Berufserfahrung in Industrie und Wirtschaft stehen bei einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) vor allem im Vordergrund. HAW-Professorin – ein attraktiver Beruf mit Perspektive!

Informieren Sie sich und besuchen Sie unsere WerdeProfessorin.de Seite.

Aufgabenbereiche 

  • praxisbezogene Lehre        
  • anwendungsorientierte Forschung
  • Hochschulmanagement
  • Weiterbildung

Profil 

HAW-Professur: Promotion/künstlerische Qualifikation  Berufspraxis – Lehrerfahrung


Wissenswertes

Berufsbild

HAW-Professur 

  • Lehre stark praxisorientiert
  • Lehrverpflichtung: 18 Wochenstunden (Vollzeitprofessur)
  • Freisemester für Praxistätigkeiten oder (angewandte) Forschungstätigkeiten
  • Kontakte zur Wirtschaft
  • Nebentätigkeiten in Form von Kooperationen mit Industrie/Wirtschaft
  • Gehalt: Vergütung nach Besoldungsgruppe W2, ggf. zusätzliche Leistungsbezüge
  • weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie hier

Vorteile einer Professur

  • berufliche Perspektive mit eigenen Gestaltungsspielräumen in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Hochschulmanagement
  • Einbringen von Fachkompetenz und beruflicher Erfahrungen
  • Freude an Wissensvermittlung und der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie / flexible Arbeitszeiten 
  • sicherer Arbeitsplatz - Verbeamtung möglich

Berufungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) sind in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Bundesländer festgelegt. In Bayern regelt Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) die zu erfüllenden Bedingungen für eine HAW-Professur.

Anforderungen 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität/HAW/FH)
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Promotion/promotionsadäquate künstlerische Leistung)
  • mindestens fünfjährige berufliche Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
  • alle Anforderungen finden Sie hier

Neben den formalen sind auch fachliche wie pädagogische Anforderungen der ausgeschriebenen HAW-Professur sowie soziale Kompetenzen (Kommunikations- und Führungskompetenzen oder Kooperationsfähigkeiten) ausschlaggebend.

Altersgrenze

Eine einheitliche Altersgrenze besteht nicht, sie variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 45 und 55 Jahren. Beim Überschreiten der Altersgrenze kommt im Regelfall keine Verbeamtung, sondern eine Anstellung im Angestelltenverhältnis in Betracht.

Weitere Informationen zur Berufungsfähigkeit
Hochschullehrerbund (hlb)

Berufungsverfahren

Professorenstellen werden in einem öffentlich ausgeschriebenen Berufungsverfahren (Art. 18 BayHSchPG) besetzt. Dieses Verfahren ist mehrstufig und in der Regel ein längerer Prozess, der sich ab der Ausschreibung bis zur endgültigen Berufung über mehrere Monate hinziehen kann.

Die allgemeinen Schritte im Berufungsverfahren

  1. Ausschreibung und Bildung eines Berufungsausschusses
  2. Auswahl und Einladung der Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch und einer Probelehrveranstaltung
  3. Probelehrveranstaltung und Gespräch mit dem Berufungsausschuss
  4. Entscheidung über Berufungsfähigkeit und Rangfolge (Listenvorschlag)
  5. Entscheidung der Hochschulleitung über die zu berufende Person
  6. Ruferteilung und Berufungsverhandlung (Vergütung, Ausstattung, ggf. Zielvereinbarungen)
  7. Rufannahme und Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen
  8. Einstellung (Verbeamtung/Angestelltenverhältnis) *

Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie hier.

* Die Grenze für eine Verbeamtung liegt in Bayern bei 52 Jahren; bei Überschreitung der Altersgrenze ist eine Anstellung im Angestelltenverhältnis möglich.

Hinweis: Einige Hochschulen haben ihre Berufungsordnung online abgelegt, so dass man dort den genauen Ablauf des Verfahrens nachlesen kann.

Die Fakultätsfrauenbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder im Berufungsausschuss.


Ausschreibungen

Freie Stellen werden in überregionalen Zeitungen (Zeit, FAZ SZ), im Internet auf Hochschulwebseiten, Fachzeitschriften oder Datenbanken (academics.de, lakof-bw.de) öffentlich ausgeschrieben.


Bewerbungen

Bewerbungen sind an die jeweilige Hochschule zu richten. Ein Berufungsausschuss wählt aus dem Kreis aller Bewerbungen drei Namen als geeignete Kandidat*innen. Die Entscheidung über die Berufung trifft die Hochschulleitung. 

Hilfreiche Tipps zur Bewerbung finden Sie hier.

Vor jeder Bewerbung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur Frauenbeauftragten der Hochschule, zur/zum Vorsitzenden des Berufungsausschusses oder oder zur genannten Ansprechperson der ausgeschriebenen Stelle.

Nützliche Tipps und weitere Infos

  • Werde Professorin
    Bayernweite Kampagne der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen 
  • bukof
    Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen

    BuKoF Leitfaden "Auf dem Weg zur Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften"

  • Projekt PROfessur

    Projekt zur "Gewinnung von Frauen für eine FachhochschulPROfessur" der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog niedersachsen)

  • LaKoF BW

    Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

  • Professorinnen - wo seid Ihr?

    Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

  • Professorin/Professor werden - HLB
    Hochschullehrerbund


Angebote 

  • Qualifizierungsprogramm "rein-in-die-hörsäle" 

    Das Qualifizierungsprogramm ermöglicht es (berufserfahrenen) Frauen sich über das Berufsbild zu informieren, die geforderte Lehreignung zu erwerben und sich auf das Berufungsverfahren als HAW-Professorin vorzubereiten.

  • Stipendienprogramm

    Das Stipendienprogramm unterstützt HAW-Studentinnen sowie berufserfahrene Frauen auch neben dem Beruf  zu promovieren. 

Download Broschüre "Ihre Berufung: HAW-Professorin"

Der Film "Warum Professorin werden" zeigt deutlich, dass HAW-Professorin ein Traumjob ist. 
Quelle: www.werdeprofessorin.de


Persönliche Beratung
Die Frauenbeauftragten der Hochschulen (HAW) beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um eine Professur: von der Bewerbung bis hin zum Berufungsverfahren.